Allgemeine Vertrags- und Nutzungsbedingungen
STRive Lab GmbH
Office Space „hubSTR space“
Bahnhofstraße 11 · 70771 Leinfelden‑Echterdingen
www.hubSTR.space / hi@hubSTR.space
Stand: 30.09.2026
Teil A: Allgemeine Vertrags- und Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen („Vertragsbedingungen“) gelten für alle Nutzungsvereinbarungen zwischen der STRive Lab GmbH, Bahnhofstraße 11, 70771 Leinfelden‑Echterdingen („STRive“), und ihren Kund*innen über Leistungen im Office Space „hubSTR space“ am Standort Bahnhofstraße 11, 70771 Leinfelden‑Echterdingen (die „Räumlichkeiten“).
1.2 Kund*innen sind die natürlichen und juristischen Personen, die mit STRive eine Nutzungsvereinbarung schließen. Die Leistungen von STRive stehen Unternehmer*innen im Sinne von § 14 BGB und Verbraucher*innen im Sinne von § 13 BGB offen. Für Verbraucher*innen gelten ergänzend die „Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung“ von STRive („Verbraucherinformationen“) in der bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung gültigen Fassung; sie enthalten insbesondere Informationen über das gesetzliche Widerrufsrecht. STRive stellt die Verbraucherinformationen auf der Website und im Buchungsportal bereit.
1.3 Teil A dieser Vertragsbedingungen enthält die für alle Leistungen geltenden Bestimmungen. Teil B enthält ergänzende Bestimmungen für einzelne Leistungen. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) Nutzungsvereinbarung, (b) Teil B, (c) Teil A.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen von Kund*innen werden nicht Bestandteil der Nutzungsvereinbarung, es sei denn, STRive stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Buchungen & Vertragsabschluss
2.1 Art, Umfang, Nutzungszeitraum, Vergütung und sonstige Konditionen einer Leistung ergeben sich aus der Nutzungsvereinbarung. Die Nutzungsvereinbarung besteht entweder aus der Buchung im Buchungsportal einschließlich der dort zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Leistungsbeschreibung (Ziff. 2.2) oder aus dem angenommenen Angebot von STRive (Ziff. 2.3), jeweils zusammen mit diesen Vertragsbedingungen.
2.2 STRive stellt ein Buchungsportal bereit. Die Darstellung der Leistungen im Buchungsportal ist kein bindendes Angebot von STRive. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs geben Kund*innen ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung ab. Die Nutzungsvereinbarung kommt mit der Buchungsbestätigung von STRive in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
2.3 Auf Anfrage erstellt STRive ein Angebot in Textform. Das Angebot ist bis zu dem darin genannten Datum gültig. Die Nutzungsvereinbarung kommt zustande, wenn Kund*innen das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annehmen. Mit Ablauf der Frist endet die Bindung von STRive an das Angebot, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.
2.4 Leistungen können je nach Verfügbarkeit für ganze Nutzungstage oder für bestimmte Zeiträume gebucht werden („Nutzungszeitraum“). Die Zeiten, zu denen die Räumlichkeiten genutzt werden können („Nutzungszeiten“), ergeben sich aus der Nutzungsvereinbarung. Enthält die Nutzungsvereinbarung keine Regelung, sind die Räumlichkeiten montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden‑Württemberg, von 09:00 bis 17:00 Uhr nutzbar. Ein Nutzungstag ist ein Kalendertag innerhalb der Nutzungszeiten. Für Änderungen der Nutzungszeiten gilt Ziff. 12.
3. Laufzeit & Kündigung
3.1 „Laufzeitleistungen“ sind Leistungen, die für eine bestimmte Laufzeit gebucht werden, insbesondere die Membership. Laufzeit, Abrechnungsperiode und Kündigungsfrist ergeben sich grundsätzlich aus der Nutzungsvereinbarung.
3.2 Gegenüber Unternehmer*innen verlängert sich eine Laufzeitleistung nach Ablauf der Laufzeit automatisch jeweils um die jeweils vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird, sofern die Nutzungsvereinbarung nichts Abweichendes bestimmt. Enthält die Nutzungsvereinbarung keine Kündigungsfrist, beträgt diese einen Monat.
3.3 Gegenüber Verbraucher*innen beträgt die erstmalige Laufzeit einer Laufzeitleistung höchstens zwei Jahre. Die Laufzeitleistung kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der erstmaligen Laufzeit gekündigt werden, sofern die Nutzungsvereinbarung keine kürzere Kündigungsfrist bestimmt. Wird die Laufzeitleistung nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit; sie kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
3.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Für Verbraucher*innen gelten ergänzend die Verbraucherinformationen.
3.5 Das Recht beider Parteien zur Kündigung einer Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für STRive insbesondere vor, wenn
- (a) der Betrieb des Office Space in den Räumlichkeiten dauerhaft eingestellt wird,
- (b) die Räumlichkeiten aus Gründen, die STRive nicht zu vertreten hat, dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen (z. B. Kündigung des Mietverhältnisses, behördliche Anordnung, erhebliche Schäden am Gebäude), oder
- (c) Kund*innen schwerwiegend oder trotz Abmahnung in Textform wiederholt gegen diese Vertragsbedingungen oder die Hausordnung verstoßen.
3.6 In den Fällen von Ziff. 3.5 (a) und (b) erstattet STRive im Voraus gezahlte Vergütung für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung unverzüglich anteilig.
4. Umbuchungen & Stornierungen
4.1 Kund*innen können eine Buchung nach Maßgabe der Nutzungsvereinbarung über das Buchungsportal oder in Textform stornieren. Für Stornierungen kann eine Stornogebühr anfallen, deren Höhe sich aus der Nutzungsvereinbarung ergibt.
4.2 Enthält die Nutzungsvereinbarung keine Regelung zur Stornierung, ist eine Stornierung ausgeschlossen; die Vergütung bleibt in diesem Fall geschuldet. Die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung ersparter Aufwendungen und der Vorteile aus einer anderweitigen Vergabe der Leistung bleiben unberührt.
4.3 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbraucher*innen bleiben unberührt.
4.4 Eine Umbuchung gilt als Stornierung der ursprünglichen Buchung und Neubuchung der geänderten Leistung, sofern die Nutzungsvereinbarung nichts Abweichendes bestimmt.
4.5 Kann eine gebuchte Leistung aus zwingenden betrieblichen oder technischen Gründen (z. B. Wasserschaden, Strom- oder Internetausfall, behördliche Anordnung) nicht erbracht werden und kann STRive keinen gleichwertigen Ersatz anbieten, ist STRive berechtigt, die Buchung kurzfristig zu stornieren. STRive informiert die Kund*innen unverzüglich. Bereits gezahlte Vergütung für die stornierte Leistung erstattet STRive unverzüglich vollständig.
5. Reservierungen
5.1 STRive ordnet Arbeitsplätze, Meetingräume und sonstige Leistungen grundsätzlich erst mit Abschluss einer Nutzungsvereinbarung Kund*innen zu.
5.2 Auf Wunsch kann STRive im Einzelfall eine vorläufige Reservierung vornehmen. Eine Reservierung bedarf stets der ausdrücklichen Bestätigung durch STRive in Textform. Die Dauer der Reservierung legt STRive fest und teilt sie mit der Bestätigung mit.
6. Leistungsberechtigte Personen
6.1 Vertragspartner von STRive sind ausschließlich die Kund*innen. Die Leistungen dürfen nur von folgenden Personen genutzt werden (zusammen „Nutzungsberechtigte“):
- (a) der in der Nutzungsvereinbarung benannten Person oder, wenn keine Person benannt ist, der Kund*in selbst,
- (b) bei Unternehmer*innen zusätzlich von Mitarbeitenden oder Beauftragten, die in der Nutzungsvereinbarung oder nachträglich in Textform gegenüber STRive benannt werden, im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs, sowie
- (c) bei Meetingräumen zusätzlich von den Teilnehmenden, höchstens bis zu der in der Nutzungsvereinbarung genannten Personenzahl.
6.2 Nutzungsberechtigte dürfen Besucher*innen nur nach vorheriger Absprache mit STRive und nur vorübergehend in die Räumlichkeiten mitbringen; die Nutzung von Arbeitsplätzen durch Besucher*innen ist ausgeschlossen.
6.3 Kund*innen sind dafür verantwortlich, dass Nutzungsberechtigte und Besucher*innen diese Vertragsbedingungen und die Hausordnung einhalten. Kund*innen haben ein Verschulden dieser Personen wie eigenes Verschulden zu vertreten.
6.4 Eine Untervermietung, Weitervermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Leistungen (insbesondere HotDesk, FlexDesk, FixDesk und Meetingräume) an andere Personen als Nutzungsberechtigte ist nicht gestattet.
6.5 Die Übertragung einer Nutzungsvereinbarung oder einzelner Rechte und Pflichten aus einer Nutzungsvereinbarung auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von STRive in Textform zulässig.
7. Allgemeine Verhaltensregeln
7.1 Nutzungsberechtigte haben sich in den Räumlichkeiten so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört, gefährdet oder beeinträchtigt werden. Die Räumlichkeiten, die Einrichtung und die Ausstattung sind pfleglich zu behandeln.
7.2 STRive ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs und zur Wahrung des Hausrechts angemessene ergänzende Verhaltensregeln festzulegen („Hausordnung“). STRive hängt die Hausordnung in den Räumlichkeiten aus oder übermittelt sie in Textform. Die Hausordnung ist einzuhalten.
7.3 Speisen dürfen nur in der Küche und im Essbereich sowie in Meetingräumen, soweit für den Nutzungszeitraum Catering gebucht ist, verzehrt werden. Die Hausordnung kann weitere Bereiche vorsehen.
7.4 Für die Nutzung der IT-Infrastruktur, insbesondere des Internetzugangs, gilt ein Fair-Use-Prinzip. Rechtswidrige Handlungen, die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen und Beeinträchtigungen der Netzinfrastruktur sind untersagt.
7.5 Nach Ende des Nutzungszeitraums haben Nutzungsberechtigte den Arbeitsplatz bzw. den genutzten Bereich in ordnungsgemäßem, d. h. sauberem und gebrauchsfähigem Zustand zu hinterlassen.
7.6 Bei Verstößen gegen diese Vertragsbedingungen oder die Hausordnung ist STRive berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere den Zugang gem. Ziff. 8.7 zu sperren oder die Nutzungsvereinbarung nach Ziff. 3.5 zu kündigen.
8. Zugangsberechtigungen
8.1 Nutzungsberechtigte dürfen die Räumlichkeiten während der Nutzungszeiten innerhalb des gebuchten Nutzungszeitraums betreten.
8.2 Sofern in der Nutzungsvereinbarung vorgesehen, erhalten Nutzungsberechtigte personalisierte Zugangsmittel (z. B. Zugangstransponder oder Schlüssel). Die Ausgabe erfolgt in der Regel zu Beginn des Nutzungszeitraums.
8.3 Zugangsmittel sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Kund*innen dürfen Zugangsmittel nur an solche Personen weitergeben, die aufgrund der eigenen Nutzungsvereinbarung als Nutzungsberechtigte gelten.
8.4 Zugangsmittel bleiben Eigentum von STRive. Sie sind spätestens am letzten Tag der Nutzungsberechtigung sowie im Fall einer Zugangssperre unverzüglich auf Verlangen von STRive zurückzugeben, sofern die Nutzungsvereinbarung nichts Abweichendes bestimmt.
8.5 STRive kann für die Ausgabe von Zugangsmitteln ein Pfand verlangen. Die Höhe des Pfands ergibt sich aus der Nutzungsvereinbarung. STRive erstattet das Pfand nach Rückgabe des Zugangsmittels in ordnungsgemäßem Zustand.
8.6 Bei Verlust oder Beschädigung eines Zugangsmittels ist STRive berechtigt, ein hinterlegtes Pfand einzubehalten. Wurde kein Pfand hinterlegt, ist STRive berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20,00 € zu verlangen. Kund*innen bleibt in beiden Fällen der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.7 STRive ist berechtigt, Zugangsmittel zu sperren und den Zutritt zu den Räumlichkeiten sowie den Zugang zu den Leistungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren („Zugangssperre“), wenn
- (a) die Nutzungsvereinbarung beendet ist,
- (b) ein Zugangsmittel missbräuchlich verwendet wird,
- (c) Kund*innen mit fälliger Vergütung in Verzug sind, bis zum vollständigen Ausgleich,
- (d) ein Zugangsmittel über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nicht genutzt wurde, oder
- (e) Kund*innen oder Nutzungsberechtigte schwerwiegend gegen diese Vertragsbedingungen oder die Hausordnung verstoßen.
8.8 In Fällen des lit. (d) erfolgt die Sperrung aus Sicherheitsgründen. STRive wird diese auf Anforderung der Kund*innen wieder aufheben oder ein alternatives Zugangsmittel bereitstellen, soweit die betroffenen Kund*innen weiterhin nutzungsberechtigt sind. Weitergehende Rechte von STRive, insbesondere zur Kündigung und auf Schadensersatz, bleiben in allen Fällen unberührt.
9. Vergütung & Zahlung
9.1 Die seitens der Kund*innen geschuldete Vergütung ergibt sich aus der Nutzungsvereinbarung. Ausgewiesene Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
9.2 Der Zahlungszeitpunkt ergibt sich aus der Nutzungsvereinbarung. Enthält die Nutzungsvereinbarung keine Regelung, ist die Vergütung im Voraus zu entrichten, bei Laufzeitleistungen jeweils zu Beginn der Abrechnungsperiode. Ist die Vergütung im Voraus zu entrichten, kann die Leistung erst nach Zahlungseingang genutzt werden. Ist die Zahlung auf Rechnung vereinbart und in der Nutzungsvereinbarung kein Zahlungsziel bestimmt, ist die Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
9.3 Zahlungen sind unbar per SEPA-Überweisung zu leisten, soweit sich aus der Nutzungsvereinbarung nichts anderes ergibt oder Kund*innen eine im Buchungsportal angebotene Zahlungsart nutzen. STRive ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.
9.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). STRive ist berechtigt, ab Verzugseintritt für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € zu verlangen. Kund*innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.5 Kund*innen können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht können Kund*innen nur wegen Gegenansprüchen aus derselben Nutzungsvereinbarung geltend machen.
9.6 Ein Buchungskontingent ist ein im Voraus erworbenes Kontingent, das zur Einlösung von Buchungen genutzt werden kann. Es kann sich je nach Nutzungsvereinbarung insbesondere auf eine Anzahl von Buchungen, ein Zeitkontingent oder einen Geldbetrag beziehen. Buchungskontingente haben eine in der Nutzungsvereinbarung ausgewiesene Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt ein nicht genutztes Restkontingent, sofern die Nutzungsvereinbarung nichts Abweichendes bestimmt.
9.7 Soweit STRive Vergütung zu erstatten hat, erfolgt diese über das bei der ursprünglichen Zahlung verwendete Zahlungsmittel; ist dies nicht möglich, erfolgt sie per Überweisung auf ein von den Kund*innen benanntes Konto.
10. Haftung
10.1 STRive haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STRive nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Nutzungsvereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kund*innen regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung von STRive bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3 Die Haftungsbeschränkungen nach dieser Ziff. 10 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von STRive.
10.4 STRive schuldet keine Verwahrung oder Bewachung von Gegenständen, die Nutzungsberechtigte in die Räumlichkeiten einbringen. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände haftet STRive nur bei schuldhafter Verletzung eigener Vertragspflichten in den Grenzen dieser Ziff. 10. Kund*innen sorgen für einen angemessenen Eigenschutz, insbesondere durch geeignete Sicherung und gegebenenfalls eine eigene Versicherung.
10.5 Kund*innen sind für Inhalte und Daten, die Nutzungsberechtigte erstellen, verarbeiten, speichern oder übermitteln, sowie für deren Sicherung und für den Schutz ihrer Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Datenträger) selbst verantwortlich.
11. Datenschutz
11.1 STRive verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.hubSTR.space/datenschutz in der jeweils gültigen Fassung.
12. Leistungsänderungen
12.1 Gegenüber Unternehmer*innen ist STRive berechtigt, Leistungen aus sachlichen Gründen zu ändern, soweit die Änderung den Kund*innen unter Berücksichtigung der Interessen von STRive zumutbar ist und die vertragsgemäße Nutzung der gebuchten Leistungen nicht gefährdet. Sachliche Gründe sind insbesondere:
- (a) die Anpassung der Nutzungszeiten,
- (b) die Umgestaltung oder der Umbau der Räumlichkeiten,
- (c) die Zuweisung eines anderen, gleichwertigen Arbeitsplatzes oder Meetingraums aus betrieblichen Erfordernissen,
- (d) der Austausch von Ausstattung durch gleichwertige oder höherwertige Ausstattung,
- (e) der Wechsel des Buchungsportals oder eines Zahlungsdienstleisters sowie
- (f) Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben.
12.2 STRive kündigt Änderungen nach Ziff. 12.1 mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an, sofern nicht zwingende Gründe eine kürzere Frist erfordern. Beeinträchtigt eine Änderung die Nutzung einer Laufzeitleistung nicht nur unerheblich, können Kund*innen die betroffene Nutzungsvereinbarung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht weist STRive in der Ankündigung hin.
12.3 Bei Laufzeitleistungen ist STRive gegenüber Unternehmer*innen berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI, Basis 2020 = 100) anzupassen. Eine Anpassung ist erstmals zwölf Monate nach Beginn der Laufzeit und danach frühestens zwölf Monate nach der jeweils letzten Anpassung zulässig. Eine Erhöhung darf die prozentuale Veränderung des VPI seit Beginn der Laufzeit bzw. seit der letzten Anpassung nicht übersteigen. Ist der VPI in diesem Zeitraum gesunken, ist STRive verpflichtet, die Vergütung im selben Verhältnis zu senken.
12.4 STRive teilt eine Anpassung nach Ziff. 12.3 mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe der Berechnung mit. Im Fall einer Erhöhung können Kund*innen die betroffene Nutzungsvereinbarung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. STRive weist die Kund*innen in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hin.
13. Änderungen dieser Vertragsbedingungen
13.1 Für jede Nutzungsvereinbarung gelten diese Vertragsbedingungen in der bei ihrem Abschluss gültigen Fassung.
13.2 STRive ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen für bestehende Nutzungsvereinbarungen über Laufzeitleistungen aus sachlichen Gründen zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, zur Schließung von Regelungslücken oder bei der Einführung neuer Leistungen. Hauptleistungspflichten, Vergütung und Laufzeit sind von solchen Änderungen ausgenommen; hierfür gilt ausschließlich Ziff. 12.
13.3 Gegenüber Unternehmer*innen teilt STRive Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn Kund*innen nicht vor dem Wirksamwerden in Textform widersprechen. STRive weist in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin. Bei einem Widerspruch gilt die Nutzungsvereinbarung zu den bisherigen Vertragsbedingungen fort.
13.4 Gegenüber Verbraucher*innen teilt STRive Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mit. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn Verbraucher*innen ihnen ausdrücklich in Textform oder über das Buchungsportal zustimmen. Ohne Zustimmung gilt die Nutzungsvereinbarung zu den bisherigen Vertragsbedingungen fort.
13.5 Das Recht beider Parteien zur Kündigung nach Ziff. 3.5 bleibt in jedem Fall unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
14.2 Sind Kund*innen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einer Nutzungsvereinbarung Stuttgart.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder der Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil B: Besondere Bedingungen für einzelne Leistungen
1. HotDesk
1.1 Ein HotDesk ist ein nicht fest zugewiesener Arbeitsplatz in den hierfür vorgesehenen Bereichen der Räumlichkeiten.
1.2 Mit der Buchung eines HotDesk erhalten Kund*innen das Recht, während des Nutzungszeitraums einen beliebigen freien HotDesk zu nutzen. Ein Anspruch auf einen bestimmten HotDesk besteht nicht.
2. FlexDesk
2.1 Ein FlexDesk ist ein Arbeitsplatz, der für einen Nutzungszeitraum als konkreter Arbeitsplatz gebucht wird.
2.2 Mit der Buchung eines FlexDesk erhalten Kund*innen das Recht, den gebuchten Arbeitsplatz während des Nutzungszeitraums zu nutzen. STRive ist berechtigt, den gebuchten Arbeitsplatz aus sachlichen Gründen (z. B. Defekt, Sperrung, betriebliche Erfordernisse) durch einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu ersetzen.
3. FixDesk
3.1 Ein FixDesk ist ein Arbeitsplatz, der Kund*innen für die Laufzeit der Nutzungsvereinbarung fest zugewiesen wird. Die Buchung eines FixDesk setzt stets eine Membership gem. Ziff. 6 voraus.
3.2 Sofern im Rahmen der Buchung die Auswahl eines bestimmten FixDesk möglich ist, erfolgt die Zuweisung entsprechend dieser Auswahl. STRive ist berechtigt, aus sachlichen oder organisatorischen Gründen (z. B. Umgestaltung, Umbau, betriebliche Erfordernisse) einen anderen, gleichwertigen FixDesk zuzuweisen. STRive teilt eine solche Zuweisung rechtzeitig in Textform mit.
3.3 Nutzungsberechtigte dürfen während der Laufzeit persönliche Arbeitsmittel am FixDesk belassen; für eingebrachte Gegenstände gilt Teil A Ziff. 10.4.
4. Meetingräume
4.1 Ein Meetingraum ist ein hierfür vorgesehener Raum in den Räumlichkeiten, der für den gebuchten Nutzungszeitraum zur Nutzung, insbesondere für Besprechungen, Workshops und Präsentationen, überlassen wird. Ein Anspruch auf die Nutzung besteht nur im Rahmen der Nutzungsvereinbarung.
4.2 Der Meetingraum wird in der Nutzungsvereinbarung festgelegt. STRive ist berechtigt, aus sachlichen Gründen (z. B. Defekt, Sperrung, betriebliche Erfordernisse) einen gleichwertigen Meetingraum zuzuweisen.
4.3 Die raumspezifische Ausstattung ergibt sich aus der Nutzungsvereinbarung. Soweit die Nutzungsvereinbarung nichts Abweichendes bestimmt, sind während des Nutzungszeitraums Kaffee, Tee, Wasser und Saftschorlen inklusive. Für Catering gilt nachfolgende Ziff. 5.
4.4 Die in der Nutzungsvereinbarung genannte Personenzahl darf nicht überschritten werden.
4.5 Der Meetingraum „Nook“ steht vorrangig Kund*innen zur Verfügung, deren Nutzungsvereinbarung den Zugang zu Nook umfasst. Die Nutzung von Nook ist ausschließlich nach vorheriger Buchung über das Buchungsportal zulässig. Buchungen sind für Zeiträume von bis zu zwei (2) Stunden je Buchung möglich. Die Nutzung erfolgt nach dem Fair-Use-Prinzip, um allen Nutzungsberechtigten eine angemessene Verfügbarkeit zu gewährleisten. Unverhältnismäßig häufige oder unmittelbar aufeinanderfolgende Buchungen (z. B. mehrere direkt anschließende Zeitfenster ohne sachlichen Grund) sind unzulässig, sofern sie nicht vorher mit STRive abgestimmt wurden.
4.6 STRive ist berechtigt, Nook in Zeiträumen, für die keine Buchung besteht, anderweitig zu vergeben, insbesondere ganz- oder halbtägig an Dritte. Dabei berücksichtigt STRive die voraussichtliche Auslastung nach billigem Ermessen.
5. Catering
5.1 Auf Wunsch organisiert STRive für die Nutzung von Meetingräumen ein Catering. Umfang, Vergütung und Bestellfrist ergeben sich aus der Nutzungsvereinbarung.
5.2 STRive ist berechtigt, zur Erbringung des Caterings Dritte einzusetzen.
5.3 Kund*innen teilen STRive Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen der Teilnehmenden spätestens mit der Bestellung mit. STRive stellt Informationen über Allergene nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bereit.
5.4 Kund*innen haben auch die Möglichkeit, ein eigenes Catering zu organisieren. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung direkt durch die Kund*innen. Voraussetzung ist, dass das Catering die betrieblichen Abläufe bei STRive nicht beeinträchtigt, keine störenden Auswirkungen auf andere Kund*innen hat, die Kund*innen STRive vorab in Textform über ein solches Vorhaben einschließlich des Anbieters sowie der angebotenen Speisen und Getränke informieren, und STRive dieses in Textform genehmigt.
6. Membership
6.1 Eine Membership ist eine längerfristige Buchung, die unterschiedliche Pakete von Leistungen und Buchungskontingenten beinhalten kann. Kund*innen mit einer Membership erhalten die angebotenen Leistungen typischerweise zu Vorzugskonditionen. Die Leistungsinhalte im Einzelnen ergeben sich aus der Nutzungsvereinbarung.
6.2 Soweit die Membership Buchungsrechte oder Buchungskontingente umfasst, werden diese durch Buchungen über das Buchungsportal eingelöst. Im Übrigen gilt Teil A Ziff. 9.6.
7. Geschäftsadresse
7.1 STRive stellt die Anschrift „Bahnhofstraße 11, 70771 Leinfelden‑Echterdingen“ als zustellungsfähige Geschäftsanschrift bereit. Kund*innen dürfen die Geschäftsanschrift unter Angabe ihres Namens bzw. ihrer Firma im Geschäftsverkehr verwenden, insbesondere im Impressum, auf Geschäftspapieren und gegenüber Behörden.
7.2 Die Geschäftsadresse kann nur von Kund*innen gebucht werden, die eine Membership gebucht haben und die Räumlichkeiten tatsächlich regelmäßig für ihre geschäftlichen Aktivitäten nutzen. STRive kann einen Nachweis der tatsächlichen Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit und der Existenz des Unternehmens verlangen.
7.3 Die Bereitstellung der Geschäftsadresse endet mit Beendigung der Membership, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
7.4 Kund*innen sind verpflichtet, eine feste Ansprechperson zu benennen, die Fragen zum Unternehmen zeitnah beantwortet.
7.5 STRive nimmt an die Geschäftsanschrift gerichtete Briefsendungen und Pakete, einschließlich Einschreiben und förmlicher Zustellungen (zusammen „Sendungen“), während der Nutzungszeiten entgegen und stellt sie einem dafür vorgesehenen Fach zur Abholung bereit. Ein zusätzlicher eigener Briefkasten wird nicht eingerichtet. Die Anlieferung von Paketen muss auf gelegentliche Kleinsendungen, die ein den organisatorischen und räumlichen Gegebenheiten eines Office Space entsprechendes, angemessenes Maß nicht überschreiten, beschränkt bleiben.
7.6 Einschreiben und andere zustellungspflichtige Sendungen (z. B. Gerichtspost, Mahnbescheide, Nachnahmesendungen) erfordern regelmäßig eine persönliche Unterschrift bei der Zustellung. STRive unterzeichnet solche Sendungen nicht. Hinterlegte Benachrichtigungskarten werden wie reguläre Post behandelt.
7.7 STRive öffnet entgegengenommene Sendungen nicht und nimmt ihren Inhalt, einschließlich sich daraus ergebender Fristen, nicht zur Kenntnis. Eine Benachrichtigung über eingegangene Sendungen oder deren Weiterleitung erfolgt nur, soweit die Nutzungsvereinbarung dies vorsieht. Kund*innen holen bereitgestellte Sendungen zeitnah ab.
7.8 Die Angabe der Anschrift des hubSTR space in einem Google Business Profile oder vergleichbaren Verzeichnissen mit sichtbarem Standort ist unzulässig.
7.9 STRive hat das Recht, die Nutzungsvereinbarung über die Bereitstellung der Geschäftsadresse über die in Ziff. 3.5 des Teil A geregelten Fälle hinaus aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn
- (a) Zweifel an der unternehmerischen Tätigkeit oder deren Legalität bestehen und Kund*innen diese trotz Aufforderung nicht ausräumen,
- (b) die Ansprechperson gem. Ziff. 7.4 mehrfach nicht erreichbar war, oder
- (c) Sendungen mehrfach nicht abgeholt werden.
7.10 Ohne gebuchte Geschäftsadresse nimmt STRive Sendungen für Kund*innen nicht entgegen und bewahrt sie weder auf noch leitet sie weiter, sofern die Nutzungsvereinbarung nichts Abweichendes bestimmt.
7.11 Mit Beendigung der Geschäftsadresse haben Kund*innen die Verwendung der Geschäftsanschrift unverzüglich einzustellen und ihre Anschrift insbesondere im Impressum, in Registern sowie gegenüber Behörden und Geschäftspartnern zu ändern. Nach Beendigung ist STRive berechtigt, die Annahme von Sendungen zu verweigern oder diese an den Absender zurückzusenden.